Kleingärtnerverein
Krefeld-Stadtmitte e.V. 1924

Häufig gestellte Fragen und Antworten


Die Antworten sind zum Teil der Garten- und Bauordnung entnommen. Bei Abweichungen gilt die offizielle Garten- und Bauordnung der Stadt Krefeld.


Bei Fragen oder Anregungen könnt Ihr Euch gerne persönlich an jedes Vorstandsmitglied wenden.
Oder einfach per E-Mail an: vorstand(at)klgv-stadtmitte

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A

Stichwort Frage Antwort
Abfälle Was mache ich mit meinen Grünabfällen ? Grün-/Gartenabfälle sind, soweit dazu geeignet, in den Einzelgärten zu Kompost zu verarbeiten.
Antennen Sind Antennen im Kleingarten erlaubt ? Einrichtungen jeglicher Art für Fernseh-, Radio- und Funkempfang dürfen im Garten nicht errichtet werden.
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B

Stichwort Frage Antwort
Bauliche Anlagen Was darf ich im Kleingarten an baulichen Anlagen errichten ? Sämtliche baulichen Anlagen, insbesondere Lauben, überdachte Freisitze, Gasflaschenschränke - genormt -, Gerätekisten, Gewächshäuser, Volieren, Stützmauern, elektrische Anlagen dürfen - ungeachtet baurechtlicher Vorschriften - nur nach schriftlicher Genehmigung errichtet oder verändert werden. Die speziellen Genehmigungen sind in der Garten- und Bauordnung geregelt. Bauliche Anlagen sind in einwandfreiem Zustand zu halten, die Bestimmungen des Nachbarrechts sind einzuhalten.
Bekanntmachungen Wie ist die Regelung bei Bekanntmachungen ? Jede Kleingärtnerin und jeder Kleingärtner ist verpflichtet, die am schwarzen Brett bzw. in den Aushängekästen angebrachten Bekanntmachungen zuständiger Behörden der Stadt Krefeld, des Stadtverbandes Krefeld der Kleingärtner und des Vereinsvorstandes zu beachten. Nachteile oder Unterlassungen, die auf Unkenntnis der Veröffentlichungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten der Kleingärtnerinnen und der Kleingärtner.
Bienen Darf ich Bienen in meinem Garten halten ? Die Haltung von Bienen - ständig oder als Wandervölker - ist erlaubt. Vor dem Aufstellen von Bienenständen ist die Genehmigung des Stadtverbandes einzuholen. Dieser legt die Größe und die Bedingungen fest. Der Halter von Bienenvölkern muß eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Im übrigen finden die für Bienen geltenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
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F

Stichwort Frage Antwort
Frühbeete Dürfen Frühbeete errichtet werden ? Die Errichtung eines Frühbeetes pro Garten ist ohne Genehmigung zulässig.
Folgende Höchstmaße sind einzuhalten:
- Länge 4,00 m
- Breite 1,50 m
- Höhe 0,50 m
Grenzbebauung ist zulässig.
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G

Stichwort Frage Antwort
Gerätehäuser Dürfen Gerätehäuser errichtet werden ? Gerätehäuser sind nicht zulässig.
Ungenehmigt aufgestellte Gerätehäuser sind innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung zu entfernen.
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H

Stichwort Frage Antwort
Hunde Dürfen Hunde in die Kleingartenanlage ? Hunde dürfen in die Kleingartenanlage. Hunde sind auf den Wegen der Kleingartenanlage angeleint zu führen.
Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, daß die Hunde nicht in andere Gärten gelangen.
Für durch Hunde verursachte Schäden sowie Verunreinigungen in Anlagen und Wegen haftet der Hundebesitzer.
Er hat die Schäden zu behebenund die Verunreinigungen zu beseitigen.
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K

Stichwort Frage Antwort
Kompostbehälter Wie kann ich meine Gartenabfälle kompostieren ? Pflanzliche Abfälle sind als Kompost zu verwenden (siehe Abfälle).
Der Kompost kann in Kompostbehältern hergestellt werden. Für die Behälter gelten folgende Höchstmaße:
Länge 2,50 m Breite 1,20 m Höhe 1,00 m
Die Behälter sind ebenerdig, mit einem Grenzabstand von 1,00 m, so anzulegen und auszuführen, daß eine Störung des Gesamtbildes oder eine Belästigung von Nachbarn ausgeschlossen ist. Ein Sichtschutz durch eine zweckmäßige Anpflanzung muß erfolgen. Die Höhe der Anpflanzung darf 1,50 m nicht übersteigen
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L

Stichwort Frage Antwort
Laube Darf ich meine Laube abreißen ? Ein Laubenabriss muß über den Vorstand beantragt werden. Dieser reicht den Antrag über den Stadtverband an die Stadt Krefeld weiter. Die Laube darf erst abgerissen werden, sobald die Zustimmung der Stadt Krefeld vorliegt.
Laube Darf ich eine neue Laube bauen ? Die Errichtung von Lauben sowie deren Veränderungen und Erweiterungen ist genehmigungspflichtig. Bauanträge sind über den Vereinsvorstand beim Stadtverband zu stellen, der sie dem Grünflächenamt der Stadt Krefeld zur Genehmigung einreicht. Für Neubauten sind nur Typenlauben nach dem im Grünflächenamt erhältlichen Plänen sowie serienmäßig hergestellte Fertiglauben zulässig.
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P

Stichwort Frage Antwort
Pergolen Darf ich eine Pergola errichten ? Für die Errichtung von handelsüblichen Pergolen ist keine Genehmigung erforderlich. Pro Garten ist nur eine Pergola zulässig. Diese darf nur mit einer Verstrebung zur Laube verbunden werden. Das Anbringen von Brettern, Kunststoffplatten und anderer Materialien sowie Abdeckungen jeglicher Art sind nicht zulässig. Pergolen bleiben bei Gartenaufgabe ohne Bewertung.
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R

Stichwort Frage Antwort
Ruhezeiten Wann sind die Ruhezeiten ? täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr
sowie zwischen 20:00 und 07:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ganztägig
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S

Stichwort Frage Antwort
Sichtschutz Was für Möglichkeiten habe ich einen Sichtschutz zu erstellen ? Als Sicht- bzw. Windschutz vor dem Laubensitzplatz ist eine Grünbepflanzung in Heckenform bis max. 1,50 m zulässig. Fest installierte Blenden usw. sind nicht gestattet.
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T

Stichwort Frage Antwort
Teiche Was muß ich beachten wenn ich einen Teich anlegen will ? Ein Feuchtbiotop oder ein Zier- und Wasserpflanzenteich kann bei einem Garten ab 200m² Größe insgesamt bis zu 3,0m², ab 300m² insgesamt bis zu 4,5m², bei Kleingärten ab 450m² maximal 1% der Gartenfläche betragen.
Standort und Größe sind entsprechend - auf einem vom Stadtverband herausgegebenen Formular - zu beantragen. Dieser erteilt die Genehmigung.
Mit dem Anlegen des Feuchtbiotops oder des Zier- und Wasserpflanzenteiches darf erst nach Vorlage der Genehmigung begonnen werden.
Feuchtbiotope, Zier- und Wasserpflanzenteiche bleiben bei Gartenaufgabe ohne Bewertung
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U

Stichwort Frage Antwort
Überdachter Freisitz Was ist zu beachten wenn ich einen überdachten Freisitz errichten möchte ? An der Laube darf ein überdachter Freisitz eingerichtet werden. Ein Laubenvordach muß sich über die gesamte Laubenlänge oder -breite erstrecken. Die gesamte bebaute Grundfläche, einschließlich überdachtem Freisitz, darf 24 m2 nicht überschreiten. Die Abdeckung des Vordaches ist der Dachabdeckung anzupassen.
Die Errichtung eines Freisitzes sowie dessen Veränderung und Erweiterung ist genehmigungspflichtig. Bauanträge sind über den Vereinsvorstand, beim Stadtverband zu stellen, der sie dem Grünflächenamt der Stadt Krefeld zur Genehmigung einreicht.
Am überdachten Freisitz kann beidseitig eine Windschutzwand in der Tiefe des überdachten Freisitzes errichtet werden.
Bei Gartenaufgabe wird der überdachte Freisitz gemäß den Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten für das Stadtgebiet Krefeld bewertet.
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W

Stichwort Frage Antwort
Windschutz Was für Möglichkeiten habe ich einen Windschutz zu erstellen ? Als Sicht- bzw. Windschutz vor dem Laubensitzplatz ist eine Grünbepflanzung in Heckenform bis max. 1,50 m zulässig. Fest installierte Blenden usw. sind nicht gestattet.
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